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Gesetzliche Krankenversicherung - Alt aber bewährt

 

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sozialversicherung und gehört insofern für viele zu den Pflichtversicherungen. In anderen Worten bedeutet das, dass die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich drei Mitgliedergruppen kennt, nämlich die pflichtversicherten, die freiwilligen und die beitragsfrei versicherten Mitglieder, der überwiegende Teil der Mitglieder jedoch pflichtversicherte Mitglieder sind. Im Gegensatz dazu steht die private Krankenversicherung, die ausschließlich freiwillige Mitglieder zählt, allerdings auch nicht jedem offen steht.

Das bedeutet, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung grundsätzlich nur denjenigen möglich ist, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert wären. Allerdings ist ein Wechsel auch nicht immer sinnvoll. Zu den wesentlichen Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört nämlich, dass sie das Modell der Familienversicherung kennt.

Das bedeutet, dass diejenigen, die keine oder ein nur sehr geringes Einkommen erzielen, kostenfrei über den Partner oder die Eltern mitversichert sind, während in der privaten Krankenversicherung für jedes Mitglied auch ein eigenständiger Beitrag bezahlt werden muss. Dabei wird die beitragsfreie Versicherung dadurch möglich, dass die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung als pauschaler Satz des monatlichen Einkommens erhoben wird.

Somit zahlen diejenigen, die ein höheres Einkommen erzielen, entsprechend höhere Beiträge und tragen so die Kosten derjenigen mit, die aufgrund eines niedrigeren Einkommens niedrige Beiträge zahlen oder eben kostenfrei versichert sind. Die Höhe der Beitragssätze ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und die Beiträge der Versicherten fließen zunächst in den Gesundheitsfonds. Aus diesem gemeinsamen Topf werden sie dann an die Krankenkassen verteilt, wobei die Verteilung primär anhand dessen erfolgt, wie viele Mitglieder eine Krankenkasse hat, wie sich die Altersverteilung der Versicherten darstellt und wie viele Versicherte bestimmte chronische Krankheitsbilder aufweisen. Reichen die zugeteilten Mittel nicht aus, um alle Kosten zu decken, kann die gesetzliche Krankenversicherung Nachzahlungen von den Mitgliedern fordern, muss im Gegenzug aber nicht verbrauchte Mittel auch an die Versicherten auszahlen.


Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass sie dem Solidaritätsprinzip folgend nahezu jeden aufnimmt. Ist ein Versicherungsnehmer also beispielsweise älter, leidet er an einer bestimmten Krankheit oder liegen Vorerkrankungen bei ihm vor, sind dies keine Gründe für eine Ablehnung seitens der Krankenversicherung. Hinsichtlich der Leistungen ist der Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt, denn der Gesetzgeber gibt den Leistungskatalog nahezu vollständig vor.

Prinzipiell werden alle die Leistungen erbracht, die notwendig sind, um die Gesundheit wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern, sondern die Maßnahmen begründet und wirtschaftlich sind. Da die Leistungen aber nicht garantiert sind, kann es durchaus auch zu Leistungskürzungen oder -streichungen kommen. Um dem entgegenzuwirken besteht für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse abzuschließen.

Diese bezieht sich auf solche Leistungen, die im Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind oder nur anteilig bezuschusst werden. Insofern ermöglicht eine private Zusatzkrankenversicherung, den Versicherungsschutz entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu erweitern, ohne jedoch auf die altbewährten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung zu verzichten. 

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