Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass sie dem Solidaritätsprinzip folgend nahezu jeden aufnimmt. Ist ein Versicherungsnehmer also beispielsweise älter, leidet er an einer bestimmten Krankheit oder liegen Vorerkrankungen bei ihm vor, sind dies keine Gründe für eine Ablehnung seitens der Krankenversicherung. Hinsichtlich der Leistungen ist der Spielraum der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt, denn der Gesetzgeber gibt den Leistungskatalog nahezu vollständig vor.
Prinzipiell werden alle die Leistungen erbracht, die notwendig sind, um die Gesundheit wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern, sondern die Maßnahmen begründet und wirtschaftlich sind. Da die Leistungen aber nicht garantiert sind, kann es durchaus auch zu Leistungskürzungen oder -streichungen kommen. Um dem entgegenzuwirken besteht für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse abzuschließen.
Diese bezieht sich auf solche Leistungen, die im Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind oder nur anteilig bezuschusst werden. Insofern ermöglicht eine private Zusatzkrankenversicherung, den Versicherungsschutz entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu erweitern, ohne jedoch auf die altbewährten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung zu verzichten. |