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Wer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, der muss bis zum Jahresende damit warten. Das ist eine bekannte Tatsache, aber von dieser Regel gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, aber gleichzeitig nicht die Leistungen verbessert, dann hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Ab der Zustellung des Schreibens, in dem er über die Erhöhung der Beiträge informiert wird, bleibt dem Versicherten ein Monat Zeit, um zu kündigen. Wer sein Fahrzeug abmeldet oder stilllegt, kann ebenfalls mitten im Jahr die Versicherung wechseln.
Auch nach einem Schadensfall kann der Kunde die Kfz-Versicherung wechseln, unabhängig davon, ob seine Versicherung den Schaden reguliert hat oder nicht. Das kann allerdings zu dem Problem führen, dass seine Kfz-Versicherung einen bereits eingezahlten Jahresbeitrag vollständig einbehält, obwohl der Kunde das Unternehmen schon lange vorher verlässt. |