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Pflegeversicherung

 

Was bedeutet eigentlich Pflegeversicherung. Diese Versicherung wurde gegründet um das Risiko Pflegekosten auf viele zu verteilen. Denn die Kosten für eine solche Pflege können immens hoch werden. Deshalb wurde die Pflegeversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung integriert. Jeder der krankenversichert ist, ist auch automatisch Mitglied der Pflegekasse. Für diese Tatsache muss kein Antrag gestellt werden. Allerdings muss der privat Versicherte, auch eine private Pflegeversicherung abschließen.

Der Zweck der Pflege ist es vor allem, die Fähigkeit der Selbstversorgung auch weiterhin zu gewährleisten oder sie zumindest zu verbessern, um einen Heimaufenthalt möglichst zu vermeiden. Die Erfahrung zeigt, dass Menschen die in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden, gesundheitlich besser dastehen, als Menschen die der Heimunterbringung zugeführt werden.

 

Aber wie wird Pflegebedürftigkeit dargestellt. Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund ihrer geistigen, körperlichen oder seelischen Krankheit erhebliche Hilfe benötigen und das in einem hohen Umfang. Zur Pflege gehören die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegebedürftigkeit wird in verschiedene Stufen eingeteilt.

Es gibt die Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit -, die Stufe II - Schwerpflegebedürftigkeit - und die Stufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit.

Hierbei wird auch noch in Sachleistungen und in Geldleistungen unterschieden.


Sachleistungen bedeutet, dass die Pflege von professionellen Kräften durchgeführt wird. Geldleistung bedeutet, dass die Pflege von Angehörigen oder Bekannten durchgeführt wird. Des Weiteren werden private Pflegepersonen noch sozial abgesichert, da für sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Allerdings gibt es auch die stationäre Unterbringung, für die die Pflegeversicherung ebenfalls einen bestimmten Betrag bezahlt.

Wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung wollen, müssen Sie diese erst einmal beantragen. Dann wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen beauftragt, die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person zu überprüfen. Zusammen mit den zuständigen Ärzten wird sodann ein Gutachten erstellt, das über die Pflegestufe entscheidet.

Ist der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt, werden die erforderlichen Leistungen von der Pflegeversicherung erbracht.

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