Sachleistungen bedeutet, dass die Pflege von professionellen Kräften durchgeführt wird. Geldleistung bedeutet, dass die Pflege von Angehörigen oder Bekannten durchgeführt wird. Des Weiteren werden private Pflegepersonen noch sozial abgesichert, da für sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Allerdings gibt es auch die stationäre Unterbringung, für die die Pflegeversicherung ebenfalls einen bestimmten Betrag bezahlt.
Wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung wollen, müssen Sie diese erst einmal beantragen. Dann wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen beauftragt, die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person zu überprüfen. Zusammen mit den zuständigen Ärzten wird sodann ein Gutachten erstellt, das über die Pflegestufe entscheidet.
Ist der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt, werden die erforderlichen Leistungen von der Pflegeversicherung erbracht. |