Sinnvoll ist der Versicherungsvergleich daher weniger wegen der Prämienhöhe, sondern vielmehr im Hinblick auf den Versicherungsumfang. Grundsätzlich erbringt die Versicherung nur dann eine Leistung, wenn die Reise aus einem Grund storniert wird, der im Rahmen der Versicherungsbedingungen als wichtiger Grund benannt ist. Hierzu gehören beispielsweise der Todesfall, ein Unfall oder eine Erkrankung, wobei letztere meist durch ein ärztliches Attest bestätigt werden müssen. Außerdem akzeptieren die meisten Versicherer Eigentumsschäden beispielsweise infolge eines Brandes oder eines Einbruchdiebstahles als wichtige Gründe.
Auch Vorsorgemaßnahmen und Impfungen, die für das Zielland verpflichtend sind, die der Versicherungsnehmer jedoch nicht verträgt oder die wider Erwarten nicht durchgeführt werden können, werden meist als Rückrittsgründe akzeptiert. Bei einigen Anbietern ist der Versicherungsschutz darüber hinaus jedoch deutlich weiter gefasst. So werden die Stornokosten beispielsweise auch dann übernommen, wenn sich eine Schwangerschaft einstellt, der Versicherungsnehmer plötzlich arbeitslos wird oder seine Reise aufgrund einer neuen Arbeitsstelle absagen muss.
Wichtig zu wissen ist, dass kein Versicherer eine Leistung erbringt, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie Terroranschläge oder Bürgerkriege die Sicherheit gefährden oder die Reise gänzlich unmöglich machen. Allerdings entstehen dem Versicherungsnehmer auch in diesem Fall keine finanziellen Verluste, da die Reiseveranstalter in aller Regel eine kostenfreie Umbuchung ermöglichen. |