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Reiserücktrittsversicherung - Vergleich vor Abschluss lohnt sich

Die Aufgabe einer Reiserücktrittsversicherung besteht in der Übernahme der Stornokosten, die im Fall eines Reiserücktritts in Rechnung gestellt werden. Dabei hängt die Höhe der Stornokosten, die in Rechnung gestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer seine geplante und gebuchte Reise absagen muss, vom Zeitpunkt der Stornierung ab.

Ist der Zeitraum zwischen Absage und geplanten Reiseantritt noch recht groß, belaufen sich die Stornogebühren auf einen bestimmten Prozentsatz des Reisepreises, erfolgt die Stornierung kurz vor dem geplanten Reisebeginn, wird meist der gesamte Reisepreis fällig.

Viele Versicherungsnehmer schließen die durchaus sinnvolle Reiserücktrittsversicherung unmittelbar bei der Buchung ihrer Reise ab. Allerdings kann sich ein Versicherungsvergleich wie im Falle einer Reisekrankenversicherung Vergleich vor dem Abschluss durchaus lohnen.

Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer den Anbieter seiner Reiserücktrittversicherung frei wählen, muss also nicht auf das Angebot der Versicherer zurückgreifen, mit dem sein Reisebüro oder sein Reiseveranstalter kooperieren. Außerdem muss eine Reiserücktrittsversicherung nicht direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden, sondern der Abschluss ist auch nachträglich innerhalb einer bestimmten Frist möglich.

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung hängen vom dem jeweiligen Reisepreis ab und in aller Regel arbeiten die Versicherer hierbei mit pauschalierten Prozentsätzen.


Sinnvoll ist der Versicherungsvergleich daher weniger wegen der Prämienhöhe, sondern vielmehr im Hinblick auf den Versicherungsumfang. Grundsätzlich erbringt die Versicherung nur dann eine Leistung, wenn die Reise aus einem Grund storniert wird, der im Rahmen der Versicherungsbedingungen als wichtiger Grund benannt ist. Hierzu gehören beispielsweise der Todesfall, ein Unfall oder eine Erkrankung, wobei letztere meist durch ein ärztliches Attest bestätigt werden müssen. Außerdem akzeptieren die meisten Versicherer Eigentumsschäden beispielsweise infolge eines Brandes oder eines Einbruchdiebstahles als wichtige Gründe.

Auch Vorsorgemaßnahmen und Impfungen, die für das Zielland verpflichtend sind, die der Versicherungsnehmer jedoch nicht verträgt oder die wider Erwarten nicht durchgeführt werden können, werden meist als Rückrittsgründe akzeptiert. Bei einigen Anbietern ist der Versicherungsschutz darüber hinaus jedoch deutlich weiter gefasst. So werden die Stornokosten beispielsweise auch dann übernommen, wenn sich eine Schwangerschaft einstellt, der Versicherungsnehmer plötzlich arbeitslos wird oder seine Reise aufgrund einer neuen Arbeitsstelle absagen muss.

Wichtig zu wissen ist, dass kein Versicherer eine Leistung erbringt, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie Terroranschläge oder Bürgerkriege die Sicherheit gefährden oder die Reise gänzlich unmöglich machen. Allerdings entstehen dem Versicherungsnehmer auch in diesem Fall keine finanziellen Verluste, da die Reiseveranstalter in aller Regel eine kostenfreie Umbuchung ermöglichen.

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