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Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung

 

Auch wenn die private Krankenversicherung eine gleichwertige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung ist, so gibt es doch einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten. Einer der bedeutendsten Unterschiede ist, dass die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich jeden aufnehmen muss. Die private Krankenversicherung hingegen steht nur dem Personenkreis offen, der in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, allen voran somit Selbstständigen, Freiberufler und Beamten, genauso aber auch Arbeitnehmern mit entsprechendem Einkommen. Zudem ist die private Krankenversicherung nicht dazu verpflichtet, jeden Antrag in vorliegender Form anzunehmen. Ein weiterer großer Unterschied liegt in der Art der Beitragsberechnung. Die gesetzliche Krankenkasse erhebt einen pauschalen Prozentssatz des Monatseinkommens als Beitrag und durch die höheren Beiträge von besserverdienenden Mitgliedern werden die Kosten ausgeglichen, die Mitglieder mit geringen Beiträgen oder beitragsfrei versicherte Mitglieder verursachen. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt eine individuelle Berechnung der Versicherungsprämie anhand des persönlichen Risikopotenzials. kennt.

. Die private Krankenversicherung ermittelt dazu die erwarteten Kosten anhand von Faktoren wie versicherter Leistungsumfang, Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand und legt auf dieser Grundlage die Beitragshöhe inklusive möglicher Risikozuschläge fest. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der der Leistungsumfang nahezu in vollem Umfang vom Gesetzgeber vorgegeben wird, kann der Versicherungsnehmer bei der privaten Krankenversicherung nicht nur die gewünschten Versicherungsleistungen selbst zusammenstellen, sondern auch aus einem deutlich umfangreicheren Leistungskatalog wählen. Die vereinbarten Leistungen sind und bleiben dabei über die gesamte Versicherungsdauer hinweg vertraglich garantiert. Daneben unterscheidet sich auch das Verfahren, nach dem die erbrachten Leistungen abgerechnet werden. Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet mit dem Sachleistungsprinzip, was bedeutet, dass die Leistungen unmittelbar mit demjenigen abgerechnet werden, der sie erbracht hat.


Damit dies möglich ist, muss es sich bei dem Arzt allerdings um einen Vertragsarzt handeln. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Hierbei wird der Versicherungsnehmer zum Vertragspartner des Arztes, so dass eine freie Wahl von Ärzten und Krankenhäusern möglich wird. Die Arztrechnung leitet der Versicherungsnehmer an seine Krankenversicherung weiter und diese erstattet den Rechnungsbetrag dann, je nach Tarif anteilig oder vollständig, an den Versicherungsnehmer. Um denjenigen, die nicht vollständig in eine private Krankenversicherung wechseln können oder möchten, die Möglichkeit zu geben, ihren gesetzlichen Versicherungsschutz zu erweitern, wurden die sogenannten privaten Krankenzusatzversicherungen entwickelt. Hierdurch können dann solche Leistungen abgesichert werden, die im Leistungskatalog der gesetzlichenKrankenkassen nicht vorgesehen sind oder nur in geringem Umfang finanziert werden. Typische Beispiele für eine private Zusatzkrankenversicherung sind Zahnzusatzversicherungen, Versicherungen für die Kostenübernahme von naturheilkundlichen Behandlungsmethoden oder Zuzahlungsbefreiungen bei Heil- und Hilfsmitteln. 

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