Damit dies möglich ist, muss es sich bei dem Arzt allerdings um einen Vertragsarzt handeln. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Hierbei wird der Versicherungsnehmer zum Vertragspartner des Arztes, so dass eine freie Wahl von Ärzten und Krankenhäusern möglich wird. Die Arztrechnung leitet der Versicherungsnehmer an seine Krankenversicherung weiter und diese erstattet den Rechnungsbetrag dann, je nach Tarif anteilig oder vollständig, an den Versicherungsnehmer. Um denjenigen, die nicht vollständig in eine private Krankenversicherung wechseln können oder möchten, die Möglichkeit zu geben, ihren gesetzlichen Versicherungsschutz zu erweitern, wurden die sogenannten privaten Krankenzusatzversicherungen entwickelt. Hierdurch können dann solche Leistungen abgesichert werden, die im Leistungskatalog der gesetzlichenKrankenkassen nicht vorgesehen sind oder nur in geringem Umfang finanziert werden. Typische Beispiele für eine private Zusatzkrankenversicherung sind Zahnzusatzversicherungen, Versicherungen für die Kostenübernahme von naturheilkundlichen Behandlungsmethoden oder Zuzahlungsbefreiungen bei Heil- und Hilfsmitteln.
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