Interessant ist auch die Möglichkeit, einen Tarif mit Nachversicherungsgarantie abzuschließen – in diesem Fall wird bei einer Einkommenserhöhung keine erneute Gesundheitskontrolle notwendig.
Existenzgründer sollten sich im Vorfeld überlegen, wie die Beitragszahlungen weiterlaufen, wenn Zahlungsschwierigkeiten ins Haus stehen. Bei diesen Überlegungen sollte bedacht werden, dass es wichtig ist, dass der Vertrag weiterläuft und nicht erneut mit einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden muss. Bei Existenzgründern, die als Freiberufler arbeiten, besteht häufig die Möglichkeit, die Leistungen der Künstlersozialkasse in Anspruch zu nehmen.
Diese gewährt auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente – man sollte sich jedoch im Klaren darüber sein, dass diese als vollständige Absicherung ganz bestimmt nicht ausreichend sein wird.
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt es sich, nach einem „technisch einjährigen Tarif“ zu fragen. Bei dieser Versicherung ist man in jungem Alter günstiger versichert, mit dem Alter steigen auch die Beiträge. Normale Tarife errechnen einen Mischbetrag aus allen Altersstufen, der dadurch in jüngeren Jahren – und erst gegründetem Unternehmen – teurer werden kann. |