Nicht selten haben Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Lehrer und Erzieher, eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Doch schneller als man denkt, passiert doch ein Fall, bei dem man eine Sekunde zu spät kommt. Hierbei können auf den Angestellten im öffentlichen Dienst immense Schadens- oder Haftungsansprüche zu kommen. Diese deckt die Diensthaftpflichtversicherung, die meist in der Privathaftpflichtversicherung, beziehungsweise auch umgekehrt, inbegriffen ist, ab.
Weitere Berufe, in denen ein Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung angeraten wird, sind neben Lehrer und Erzieher auch Rechtspfleger, Staatsanwälte, Richter, Bewährungshelfer, Angehörige des Justizdienstes, in Heilberufen und Bedienstete im Forstwesen. Des Weiteren auch Angehörige von Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und der Zollbehörde.
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