Geschützt ist man durch die Hausratversicherung bei Schäden durch Feuer, hierzu zählen auch Blitzschlag und Explosionen, sowie bei Einbruchdiebstahl, wozu auch Raub und Vandalismus nach dem Einbruch zählt. Ebenso ist das Risiko eines Leitungswasserschadens und ein Schaden durch Sturm und Hagel abgedeckt.
Bei dem Abschluss einer Hausratversicherung sollte, wie bei jeder anderen Versicherung, unbedingt die Versicherungssumme überschlagen werden. Wenn der Neuwert der Einrichtung diese Versicherungssumme steigt, ist man unterversichert. Wer also wertvolle Antiquitäten, viele Wertsachen oder teure Elektrogeräte im Haushalt hat, sollte die Versicherungssumme diesem Wert anpassen. |