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Hausratversicherung

In der Hausratversicherung sind sämtliche Gegenstände in der Wohnung versichert. Hierzu gehören zum Beispiel Möbel, Geschirr, Bodenbeläge, Kleidung und Werkzeuge, aber auch Lebensmittel. Auch Bargeld und andere Wertsachen sind im Versicherungsschutz enthalten.

Doch bei Besitz einer umfangreichen Sammlung an Wertsachen ist eine höhere Versicherungssumme zu wählen, die in den meisten Versicherungen durch einen geringen Aufpreis machbar ist. Denn im Normalfall sind diese Wertgegenstände nur bis zu 20 Prozent der eigentlichen Versicherungssumme mitversichert.

Geschützt ist man durch die Hausratversicherung bei Schäden durch Feuer, hierzu zählen auch Blitzschlag und Explosionen, sowie bei Einbruchdiebstahl, wozu auch Raub und Vandalismus nach dem Einbruch zählt. Ebenso ist das Risiko eines Leitungswasserschadens und ein Schaden durch Sturm und Hagel abgedeckt.

Bei dem Abschluss einer Hausratversicherung sollte, wie bei jeder anderen Versicherung, unbedingt die Versicherungssumme überschlagen werden. Wenn der Neuwert der Einrichtung diese Versicherungssumme steigt, ist man unterversichert. Wer also wertvolle Antiquitäten, viele Wertsachen oder teure Elektrogeräte im Haushalt hat, sollte die Versicherungssumme diesem Wert anpassen.

Hausratversicherung schützt Mutter und Tochter

Bei einem entstandenen Schaden gilt für den Versicherungsnehmer grundsätzlich, dass er dazu beizutragen hat, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Desweiteren sollte neben der unverzüglichen Informierung der Versicherungsgesellschaft auch eine genaue Liste über die beschädigten Gegenstände erstellt werden. Die Versicherungen müssen keine spätere Ergänzung dieser Liste akzeptieren. Bei Einbruch ist die Polizei hinzuzuziehen.

Man kann natürlich den Versicherungsschutz beliebig auf andere Dinge erweitern. Hierzu ist es wichtig, die Versicherungsangebote genau zu vergleichen, denn einige Versicherungen bieten beitragsfreie Erweiterungen der Deckung an.
Dazu zählt zum Beispiel der Fahrraddiebstahl aus abgeschlossenen Räumen. Fahrräder sind dann über die Hausratversicherung abgedeckt, wenn der Keller ein allein genutzter Keller ist, oder die Garage die eigene. Bei Gemeinschaftskellern ist es vorher anzugeben, bzw. mit der Versicherung abzusprechen und gegebenenfalls die Deckung zu erweitern.

Auch Überspannungsschäden, Glasbruch oder der Diebstahl von Hausrat aus dem Kraftfahrzeug sind nicht grundsätzlich in der Hausratversicherung enthalten. Dies ist immer separat zu betrachten und bei den Versicherungen zu vergleichen.

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