Zu den Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, gehören Beschädigungen durch Brand und Explosion, durch Naturgewalten wie Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Überschwemmung, Glasbruchschäden, Kurzschlüsse sowie Marderbisse. Daneben beinhaltet der Versicherungsschutz auch den Diebstahl einzelner Fahrzeugteile oder des gesamten Fahrzeugs. Im Regelfall übernimmt die Teilkaskoversicherung überdies auch Schäden, die durch Unfälle mit Tieren entstehen.
Allerdings variieren hierbei die Versicherer zwischen der Regulierung von grundsätzlich allen Unfällen mit Tieren und Unfallschäden, die durch Haarwild, Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen, Wirbeltiere oder Vögel entstanden sind. |