Die wesentlichen Aufgaben der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen in der Absicherung der Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs zugefügt werden sowie in der Abwehr von unbegründeten oder überhöhten Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer, bei Bedarf auch mit juristischen Mitteln. Bei den Kaskoversicherungen, wie auch bei den anderen Versicherungsprodukten aus dem Bereich der Kfz-Versicherungen, handelt es sich um freiwillige Versicherungen.
Die Kaskoversicherungen übernehmen die Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung greift dabei bei Schäden, die durch Diebstahl, Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstehen sowie bei Glasbruch und Kollisionen mit Tieren.
Die Vollkaskoversicherung reguliert darüber hinaus Schäden bei selbstverursachten Unfällen, bei Fahrerflucht und in Schadensfällen, bei denen der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann oder zahlungsunfähig ist. Weitere Versicherungsprodukte aus der Gruppe der Kfz-Versicherungen sind beispielsweise Insassenunfallversicherungen, Verkehrsrechtschutzversicherungen oder Schutzbriefe. |