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Krankenversicherung

Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung das Gegenstück zu der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, beide Versicherungen übernehmen die Aufgabe, die Kosten abzusichern, die im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers entstehen. Allerdings gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, was bedeutet, dass die privaten Krankenkassen zum einen in Konkurrenz zu anderen Versicherungsgesellschaften stehen und zum anderen, dass der staatliche Einfluss auf den Leistungskatalog und die Vertragsgestaltung deutlich reduzierter ist.

Ein weiterer, sehr wichtiger Unterschied besteht darin, dass die private Krankenversicherung ihre Beiträge nicht pauschal anhand des Einkommens erhebt, sondern eine individuelle, risikogerechte Kalkulation zugrunde legt. Hierbei erfolgt eine Risikobeurteilung des Versicherungsnehmers, wozu Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewünschter Leistungsumfang bewertet werden.

Je größer das Kostenrisiko für die Versicherung ist, desto höher ist letztlich der Beitrag. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung hat die private Krankenversicherung jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auch gänzlich abzulehnen, die Absicherung bestimmter Leistungen auszuschließen oder ein erhöhtes Risiko durch Risikozuschläge auszugleichen.

Kranke Frau

Der Beitrag für die private Krankenversicherung beinhaltet jedoch nicht durch den Anteil, der für die Deckung der aktuell verursachten Kosten verwendet wird, sondern auch einen Sparanteil. Dieser dient zur Bildung von Alterrückstellungen, die dann entnommen werden, wenn der Versicherte im Alter höhere Kosten verursacht als durch seine Beiträge abdeckt sind.

Im Hinblick auf die Leistungen bietet die private Krankenkasse einen wesentlich umfangreicheren Katalog als die gesetzliche Krankenkasse, wobei der Versicherte direkten Einfluss auf den Versicherungsschutz nehmen kann. Das bedeutet, er kann die Leistungen absichern, die er benötigt und im Gegenzug die Leistungen ausklammern, die er für nicht notwendig hält. Die versicherten Leistungen sind dabei für die gesamte Versicherungslaufzeit vertraglich garantiert, können bei gleichbleibender Beitragshöhe also nicht reduziert oder gestrichen werden. Dabei agiert die private Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip, was bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten für erbrachte Leistungen rückwirkend an den Versicherungsnehmer erstattet werden, wobei dieser nicht an bestimmte Ärzte, Krankenhäuser oder Regelleistungen gebunden ist. Bei einem Arztbesuch ist der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Arztes, der eine Rechnung anhand der geltenden Gebührenordnung und entsprechend der vereinbarten Maßnahmen erstellt.

Der erstattungsfähige Anteil des Rechnungsbetrages wird von der privaten Krankenversicherung nach Prüfung auf das Konto des Versicherungsnehmers erstattet. Allerdings können nicht alle von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung profitieren. Eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies ist dann gegeben, wenn der Versicherte freiberuflich oder selbstständig tätig, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder als Arbeitnehmer ein Einkommen erzielt, dass in mindestens drei aufeinanderfolgen Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag. Allerdings besteht für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung zu erweitern.

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