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Die Krankenhauszusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse bietet im stationären Bereich, sprich im Bereich der ärztlichen Versorgung in Krankenhäusern, eine solide Grundversorgung für die Versicherten. Der Patient hat allerdings kein Recht darauf, über die Unterbringung oder Behandlung mitzubestimmen. Die Überweisung erfolgt in der Regel in die am kürzesten entfernte Klinik – ganz gleich, ob eventuell auch ein Spezialist nur wenige Kilometer weiter entfernt zu finden gewesen wäre.

Die Patienten werden in der Regel von Stationsärzten betreut, eine Chefarztbehandlung ist so gut wie nie möglich. Nicht jeder fühlt sich außerdem in den gewöhnlichen Vierbettzimmern wohl.

Eine private Krankenzusatzversicherung kann gewährleisten, dass der Versicherte einen Anspruch auf gewisse zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise die Chefarztbehandlung, erhält.

Die Krankenhauszusatzversicherung bietet vor allem drei wichtige Leistungen an, die viele Versicherte für wichtig erachten: Hierzu zählen die Wahl des Krankenhauses, die Art der Unterbringung sowie die Chefarztbehandlung. Wer eine Krankenhauszusatzversicherung hat, kann folglich also auswählen, in welcher Klinik er behandelt werden soll. Bringt das gewählte Krankenhaus im Vergleich zu der Klinik, die bei der Einweisung angeboten wurde, Mehrkosten mit sich, so werden diese von der Versicherung beglichen.

Frau telefoniert bei einem Unfall zu ihrer Versicherung

Anstatt einer Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, wie es durch die Pflegekasse festgelegt ist, hat der Patient ein Anrecht auf ein Zweibett- oder Einzebettzimmer. Das Krankenhaus stellt eine gesonderte Rechnung aus, die später über die Krankenhauszusatzversicherung abgerechnet werden kann. Statt wie sonst üblich von einem Stationsarzt behandelt zu werden, kann man mit einer Krankenhauszusatzversicherung auch einen Belegarzt oder Chefarzt einfordern. Bei den Krankenhauszusatzversicherungen gibt es je nach Anbieter erhebliche Unterschiede in Leistung und Kosten.

Vor Abschluss einer solchen Zusatzversicherung sollte daher ein detaillierter Anbietervergleich erfolgen, der Aufschluss darüber gibt, welche Versicherung die persönlich gewünschten Leistungen am besten gewährleistet und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis vertritt. Zudem gibt es von Stiftung Warentest ein Testurteil über Krankenhauszusatzversicherungen, das aufschlussreich ist. Von 71 getesteten Versicherungsangeboten haben sieben mit der Note „Sehr gut“ abgeschlossen. Neben einer Krankenhauszusatzversicherung ist es bedenkenswert auch eine Zahnzusatzversicherung abzuschliessen, die Sie bei jedem Zahnarztbesuch vor hohen Eigenanteilen schützt. 

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