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Wer kann sich privat versichern?

Zu diesem nichtversicherungspflichtigen Personenkreis gehören alle diejenigen, die freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse wären, also beispielsweise Selbstständige und Freiberufler, Beamte und andere Beihilfeberechtigte oder Arbeitsnehmer, deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze in mindestens drei Jahren hintereinander überschritten hat. Eine weitere Voraussetzung ist eine Gesundheitsprüfung mit positivem Ergebnis.

Dies hat den Hintergrund, dass die Beiträge für die PKV zwar unabhängig vom Einkommen, jedoch risikogerecht kalkuliert werden. Hierbei sind das Alter und Geschlecht, der gewünschte Leistungsumfang, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie weitere persönliche Faktoren die ausschlaggebenden Kriterien, anhand derer die private Krankenkasse eine Risikobeurteilung vornimmt.

Je höher das Risikopotenzial des Versicherungsnehmers eingestuft wird, desto höher ist der Beitrag. Als Risiko werden in diesem Zusammenhang die Kosten bezeichnet, die der PKV durch die Aufnahme des Versicherten voraussichtlich entstehen werden.

Liegen beim Versicherungsnehmer bestimmte Vorerkrankungen oder andere ungünstige Faktoren vor, kann die private Krankenversicherung Risikozuschläge erheben, um damit das für sie erhöhte Risiko auszugleichen. Außerdem kann die PKV, im Gegensatz zur GKV, auch die Absicherung bestimmter Leistungen ausschließen oder den Antrag gänzlich ablehnen, wenn sie das Risiko als zu hoch einstuft.

Frau am Telefon

Diejenigen, für die eine Vollversicherung, also eine Krankenversicherung, die die gesetzliche Krankenversicherung vollständig ersetzt, nicht möglich ist oder die keine Vollversicherung in der PKV wünschen, besteht die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung kann der gesetzliche Versicherungsschutz dann um die Leistungen erweitert werden, für die die GKV die Kosten nicht oder nur anteilig übernimmt. Zu den häufig gewählten Zusatzversicherungen gehören Versicherungen für den zahnmedizinischen Bereich, die vollständige oder anteilige Kostenübernahme bei Seh-, Heil- und Hilfsmitteln oder die Behandlung durch leitendes Personal und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei stationären Aufenthalten.

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