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Zu diesem nichtversicherungspflichtigen Personenkreis gehören alle diejenigen, die freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse wären, also beispielsweise Selbstständige und Freiberufler, Beamte und andere Beihilfeberechtigte oder Arbeitsnehmer, deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze in mindestens drei Jahren hintereinander überschritten hat. Eine weitere Voraussetzung ist eine Gesundheitsprüfung mit positivem Ergebnis.
Dies hat den Hintergrund, dass die Beiträge für die PKV zwar unabhängig vom Einkommen, jedoch risikogerecht kalkuliert werden. Hierbei sind das Alter und Geschlecht, der gewünschte Leistungsumfang, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie weitere persönliche Faktoren die ausschlaggebenden Kriterien, anhand derer die private Krankenkasse eine Risikobeurteilung vornimmt. |