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Seit dem 01.01.2009 gilt per Gesetz, dass für freiberuflich Tätige sowie Selbständige kein Anspruch mehr auf Krankentagegeld in der gesetzlichen Krankenkasse mehr besteht. Diejenigen, die von dieser Gesetzesänderung betroffen sind, müssen nun selbst privat für den Arbeitsausfall vorsorgen.
Damit eine persönliche Absicherung gewährleistet wird, empfiehlt es sich, eine private Zusatzversicherung abzuschließen – so bald als möglich. |