Versichert sind bei einer Privathaftpflichtversicherung sowohl der Versicherungsnehmer als auch dessen Ehepartner/-in und alle unverheirateten Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden oder als Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende arbeiten. Partner, die ohne Trauschein zusammenleben, genießen ebenfalls gemeinsamen Versicherungsschutz.
Singles, junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren sowie Senioren ab 60 Jahren können häufig Sondertarife zu günstigen Konditionen in Anspruch nehmen. Diese beinhalten zumeist niedrigere Deckungssummen als die gängigen Verträge oder weniger Leistungen, sind aber mit niedrigeren Beiträgen zu haben. Weitere Personen können bei diesen Sondertarifen allerdings nicht mitversichert werden.
Im Versicherungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung sind Leistungen im Grundschutz enthalten. Extras müssen – mit Kostenaufschlägen – zusätzlich versichert werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Kostenersatz für den Verlust von Fremdschlüsseln, Mietsachschäden oder beschädigte Heilöltanks. Bei einer Tätigkeit als Tagesmutter kann die Privathaftpflichtversicherung die Betreuung fremder Kinder als Zusatzleistung aufnehmen.
Es gibt zahlreiche Tarife und Angebote zur Privathaftpflichtversicherung auf dem Versicherungsmarkt. Die unterschiedlichen Angebote sollten hinsichtlich ihrer Leistungen genau verglichen werden. Darüber hinaus ist ein Vergleich bezüglich der Versicherungsprämie sowie des Zusatzschutzes für besondere Risiken anzuraten.
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