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Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung gehört ohne Zweifel zu den Standardversicherungen, die jeder haben sollte. Ein kleines Missgeschick kann sonst schnell zu einer finanziellen Katastrophe werden.

Denn das Gesetz besagt, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, dafür mit seinem gesamten Vermögen haften muss – und zwar unbegrenzt lange, bis der entstandene Schaden voll umfänglich beglichen worden ist. Dies kann im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin eines Einzelnen werden.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die existenzbedrohende Forderungen nach sich ziehen können – beispielsweise die Schädigung von Personen durch Brände oder Wasserschäden. Hierbei ist grobe Fahrlässigkeit zwar mit versichert – bei mutwilliger Beschädigung kommt die Versicherung allerdings nicht für den Schaden auf.

Die Privathaftpflichtversicherung wehrt außerdem Ansprüche ab, die unberechtigterweise an den Versicherungsnehmer gestellt werden. Im Notfall übernimmt die Versicherungsgesellschaft dazu auch Prozesskosten und die Vertretung des Versicherungsnehmers vor Gericht.

Versicherungsmakler bespricht die Privathaftpflichtversicherugn mit Kunden

Versichert sind bei einer Privathaftpflichtversicherung sowohl der Versicherungsnehmer als auch dessen Ehepartner/-in und alle unverheirateten Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden oder als Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende arbeiten. Partner, die ohne Trauschein zusammenleben, genießen ebenfalls gemeinsamen Versicherungsschutz.

Singles, junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren sowie Senioren ab 60 Jahren können häufig Sondertarife zu günstigen Konditionen in Anspruch nehmen. Diese beinhalten zumeist niedrigere Deckungssummen als die gängigen Verträge oder weniger Leistungen, sind aber mit niedrigeren Beiträgen zu haben. Weitere Personen können bei diesen Sondertarifen allerdings nicht mitversichert werden. Im Versicherungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung sind Leistungen im Grundschutz enthalten. Extras müssen – mit Kostenaufschlägen – zusätzlich versichert werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Kostenersatz für den Verlust von Fremdschlüsseln, Mietsachschäden oder beschädigte Heilöltanks. Bei einer Tätigkeit als Tagesmutter kann die Privathaftpflichtversicherung die Betreuung fremder Kinder als Zusatzleistung aufnehmen.

Es gibt zahlreiche Tarife und Angebote zur Privathaftpflichtversicherung auf dem Versicherungsmarkt. Die unterschiedlichen Angebote sollten hinsichtlich ihrer Leistungen genau verglichen werden. Darüber hinaus ist ein Vergleich bezüglich der Versicherungsprämie sowie des Zusatzschutzes für besondere Risiken anzuraten.

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