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Rechtsschutzversicherung

Nicht jeder, der in einem Streitfall Recht hat, kann sein Recht auch ohne Hilfsmittel einfordern. Häufig ist der Gang zum Gericht die einzige Möglichkeit, um seine Ansprüche durchzusetzen. Da dies oft mit immensen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren verbunden ist, verzichten viele auf die Einforderung ihrer Rechte – ärgern sich aber insgeheim darüber.

Rechtsschutzversicherungen kommen bei einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten für die entstehenden Kosten auf, weshalb es sinnvoll ist, eine solche Versicherung abzuschließen. Man weiß schließlich nie, was die Zukunft bringt – der Vermieter kann unberechtigterweise die Wohnung kündigen, der Chef kann die fristlose Kündigung aussprechen oder bei einem Unfall soll der Anspruch auf Schmerzensgeld durchgesetzt werden. Alltägliche Situationen, in denen man von einer Rechtsschutzversicherung Gebrauch machen müsste, gibt es ständig und überall.

Für unterwegs ist die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung anzuraten. Diese umfasst die Übernahme aller rechtlichen Streitigkeiten, die im Straßenverkehr auftreten können. Hierbei werden nicht nur die Kosten übernommen für juristische Auseinandersetzungen bezüglich des Führerscheins, sondern beispielsweise auch die Kosten, die für eine Klage auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall entstehen. Üblicherweise sind drei Tarife auf dem Markt erhältlich: Es kann ein bestimmtes Auto versichert werden – wer damit fährt, ist unerheblich. Dies fällt unter die Fahrzeugversicherung. Beim so genannten Fahrerrechtsschutz ist nur der Versicherungsnehmer abgesichert – für den Fall, dass er nicht im eigenen, sondern in einem fremden Fahrzeug unterwegs ist. Dieser Tarif ist vor allem für Firmenwagenbesitzer empfehlenswert, die häufig mit dem Auto unterwegs sind. Die dritte Variante ist die Familienrechtsschutzversicherung, die für die ganze Familie aufkommt, auch wenn diese in einem fremden Wagen unterwegs sind. Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, die Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgäste unter Versicherungsschutz stellen.
Familie im Schnee

Privatrechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung zahlt sowohl die Kosten für den Anwalt und das Gericht als auch die Rechnungen von Sachverständigen oder für Zeugenentschädigungen. Auch Auslagen für Gerichtsvollzieher oder für die gegnerische Partie werden gegebenenfalls übernommen.

Man unterscheidet bei der Rechtsschutzversicherung zwischen einer Privatrechtsschutzversicherung und einer Berufsrechtsschutzversicherung. Beide Versicherungen werden in der Regel in Kombination angeboten und decken alle Bereich ab, die im privaten sowie im beruflichen Leben vorkommen. Schadenersatz gehört dabei ebenso dazu wie arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder steuerrechtliche Absicherungen.

Versichert sind der Versicherungsnehmer selbst, sowie der Ehepartner und die im Haus lebenden minderjährigen Kinder. Bei der Einholung von Angeboten zur Rechtsschutzversicherung ist besonders auf die Leistungen zu achten – welche Fälle sind versichert? Hier können unter Umständen bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede festgestellt werden.

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