Dieser Jahresbetrag muss allerdings – wie auch schon in den Jahren zuvor – drei Jahre lang hintereinander überschritten worden sein, damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Für Beamte, Freiberufler oder auch Unternehmer ist der Krankenversicherungswechsel nach wie vor problemlos ausführbar.
Sollte man tatsächlich in Erwägung ziehen, in die private Krankenversicherung zu wechseln, so sollte man sich vorab intensiv damit auseinandersetzen. Es sollten im Vorfeld nicht nur die anfallenden Kosten sowie die angebotenen Leistungen vergleichen werden, sondern auch die Beitragsstabilität. Denn Veränderungen wie der diesjährig eingeführte Basistarif können erhebliche Auswirkungen hierauf haben.
Am sinnvollsten ist es, sich zu einem Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Versicherungsberater zusammen zu setzen und die Details genau zu besprechen. Zur Vorinformation kann auch ein kostenloser Versicherungsvergleich im Internet zu Rate gezogen werden. |