Die Tarife unterscheiden sich nicht nur in den Kosten, sondern auch in den Leistungen. Nicht jede Versicherung umfasst zum Beispiel Segeltörns oder Yachtcharter, und viele Versicherungsgesellschaften vereinbaren bei der Reiserücktrittsversicherung eine maximale Versicherungssumme – was darüber hinaus geht, muss selbst getragen werden.
Wer einen Selbstbehalt in den Versicherungsvertrag mit aufnimmt, erhält dadurch einen niedrigeren Versicherungsbeitrag. Allerdings muss dann im Fall der Fälle ein bestimmter Prozentsatz der Rücktrittskosten selbst übernommen werden.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung muss in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Anreise abgeschlossen werden. Wer Last Minute bucht, muss die Versicherung am gleichen Tag wie die Reise selbst abschließen, damit sie Gültigkeit besitzt.
Die Reiserücktrittsversicherung kommt für die entstandenen Kosten für eine nicht angetretene Reise auf, wenn beispielsweise ein Todesfall oder eine schwere Erkrankung innerhalb der Familie auftritt, der Arbeitsplatz gekündigt wird oder eine Schwangerschaft eintritt. Auch bei Wechsel der Arbeitsstelle oder bei unerwarteter Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten. Die Leistungen sollten aber vor Versicherungsabschluss genau überprüft werden.
Wer sicher gehen will, dass auch im Urlaub alles glatt verläuft, sollte zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung abschließen. Dann kann finanziell gesehen nichts mehr schief gehen.
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