Diese Reiseversicherung tritt in Kraft, wenn das Reisegepäck beschädigt oder zerstört worden ist, höhere Gewalt, Feuer, Blitzschlag oder Wasserschäden eingetreten sind. Auch bei Diebstahl kommt die Reisegepäckversicherung für die Kosten auf, jedoch nicht für liegen gelassene Gegenstände.In der Regel wird der Zeitwert der zerstörten oder verloren gegangenen Gepäckstücke ersetzt, bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten übernommen.
Die Auslandskrankenversicherung ist der wichtigste Teil der Reiseversicherung. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur sehr wenige medizinische Behandlungen im Ausland bezahlt bzw. bezuschusst und man bei vielen notwendigen gesundheitlichen Leistungen vor Ort sogar leer ausgeht, ist die Auslandskrankenversicherung von erheblicher Wichtigkeit. Jeder vierte Deutsche erkrankt im Urlaub, die Kosten für eine umfangreiche Behandlung oder gar einen Rücktransport können den Erkrankten schnell in finanzielle Not bringen. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt sämtliche Kosten für die Behandlung im Ausland, den notwendigen Rücktransport in die Heimat sowie Kosten für Medikamente und zahnärztliche Behandlungen. Auch im Todesfall wird die Überführung oder auch die Bestattung im Ausland kostenmäßig übernommen. Die Auslandskrankenversicherung kann im Paket einer Reiseversicherung abgeschlossen werden oder einzeln als Zusatzversicherung zur gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung.
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