Die Versicherungsleistung erfolgt im Versicherungsfall in Form der Auszahlung der Versicherungssumme an eine oder mehrere begünstigte Personen. Innerhalb der Risikolebensversicherungen unterscheidet man Versicherungen mit gleichbleibender und mit fallender Versicherungssumme.
Während eine Risikoversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme primär zur Absicherung der Hinterbliebenen abgeschlossen wird, wird eine Risikoversicherung mit fallender Summe, die dann auch als Restschuldversicherung bezeichnet wird, häufig zur Absicherung von Darlehen oder Krediten gewählt.
Die Versicherungssumme vermindert sich in Abhängigkeit zur Darlehenstilgung, je niedriger die verbliebene Restschuld ist, desto geringer ist auch die Versicherungssumme. Auch im Bereich der Risikolebensversicherung sind Versicherungen auf verbundene Leben möglich. Innerhalb eines Vertrags sind mehrere Personen versichert, die Versicherungsleistung erfolgt einmalig, wenn eine dieser Personen verstirbt. Obwohl es sich bei der Risikolebensversicherung eigentlich um keine Versicherung handelt, die der Bildung von Kapital dient, bieten einige Versicherer an, die Risikolebensversicherung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Vertragsabschluss in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln. |