Startseite | Impressum | Sitemap
LOGO
versicherungsvergleich
Wohngebäudeversicherung | Hausratversicherung | Unfallversicherung | Berufsunfähigkeit | Rechtsschutzversicherung
..: KRANKENVERSICHERUNG
Private Krankenversicherung
PKV
Krankenzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenkasse
Private Krankenkasse
..: LEBENSVERSICHERUNG
Risikolebensversicherung
Britische Lebensversicherung
..: RENTENVERSICHERUNG
Riester Rente
Rürup Rente
Private Rentenversicherung
..: HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Privathaftpflichtversicherung
KFZ Haftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Diensthaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
..: REISEVERSICHERUNG
Reisekrankenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reisegepäckversicherung
..: KFZ VERSICHERUNG
Vollkaskoversicherung
KFZ Teilkaskoversicherung

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in der Regel nur für Hunde und Pferde, in manchen Fällen auch für Nutztiere angebracht.

Klein- und Kleinsttiere wie Katzen, Kaninchen und Meerschweine oder auch Vögel sind im Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung des Besitzers mit inbegriffen.

Sehr schnell geschieht es, dass sich ein Hund losreißt und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht,oder andere Personen anspringt und dabei Sachen zerstört oder gar andere Hunde und Menschen beißt. Auch Pferde können schon alleine durch ihre Masse sehr großen Schaden anrichten, wenn sie ausbrechen.

Jeder Tierhalter ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch dazu verpflichtet, den Zustand vor dem Schaden, den sein Tier angerichtet hat, vollständig wieder herzustellen. Der Tierhalter haftet hierbei in voller Höhe, dass heißt mit seinem gesamten Vermögen, ein Leben lang.

Es gibt verschiedene Dinge, die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abdeckt. Hierbei ist bei der Wahl der Versicherungsgesellschaft besonders darauf zu achten, ob diese das Tier als solches versichert oder den Halter. Grundsätzlich ist das Tier versichert, wodurch sich eine extra Vereinbarung über eventuelle Betreuer der Tiere erübrigt. Doch das handhabt nicht jede Gesellschaft so.

Lieblingstier versichert

Auch gibt es Versicherungsgesellschaften, die trotz Verstoßes gegen die Halterpflichten zahlen. Das bedeutet, dass diese Gesellschaften auch zahlen, wenn das Pferd aufgrund eines schadhaften Zaunes aus der Koppel ausbricht oder der Hund, trotz bestehendem Leinenzwang, ohne Leine läuft. Doch auch hier gilt, dass kein Versicherer zahlt, wenn ein Vorsatz besteht beziehungsweise nachzuweisen ist.

Bei einer Tierhalterhaftpflicht sind zwar Tiersitter mitversichert, doch können diese dann keine Ansprüche geltend machen, wenn sie verletzt werden oder ihnen Sachschäden entstehen.

Bei Pferdehaftpflichtversicherungen ist zusätzlich darauf zu achten, dass ein Fremdreiterrisiko mitversichert wird, wenn gelegentlich fremde Personen auf dem Pferd reiten. Auch wer eine feste Reitbeteiligung hat sollte darauf achten, dass diese namentlich in der Versicherungspolice genannt wird.

Bei Städtereisen mit Hund nach Hamburg oder Berlin ist darauf zu achten, dass die Hunde in dieser Stadt eine solche Tierhaftpflichtversicherung besitzen müssen. Es ist vorher abzuklären, ob dies auch für Hunde gilt, die zu Besuch in diese beiden Städte kommen.

© Direkt-versicherungsvergleich.de