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Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung erbringt dann eine Leistung, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall erleidet. Ein Unfall liegt dann vor, wenn ein Ereignis von außen auf den Körper einwirkt und dadurch eine Verletzung verursacht. Erweitert erfolgt auch dann eine Versicherungsleistung, wenn die Verletzung nicht durch äußere Einflüsse, sondern durch erhöhte Kraftanstrengung hervorgerufen wird, beispielsweise bei einem Sportunfall oder dem Anheben eines schweren Gegenstandes.

Daneben bieten einige Versicherer das Erbringen der Versicherungsleistung auch dann an, wenn ein besonderer Umstand die Verletzung oder Erkrankung hervorruft, beispielweise das erstmalige Auftreten eines Herzinfarktes.

Die wesentliche Versicherungsleistung bezieht sich auf den Fall von Invalidität, also dauerhaften Gesundheitsschäden als Unfallfolge. Ausschlaggebend für die Höhe der Leistung ist die sogenannte Gliedertaxe, das bedeutet, bei einer Vollinvalidität wird die gesamte Versicherungssumme ausbezahlt, bei einer teilweisen Invalidität in Relation zum Grad der Beeinträchtigung.

Die Auszahlung erfolgt, je nach Vereinbarung, entweder in Form einer einmaligen Kapitalleistung oder als lebenslange Unfallrente. Tritt innerhalb eines Jahres infolge des Unfalls der Tod des Versicherungsnehmers ein, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt, wobei die Todesfallleistung in der Regel nicht höher vereinbart werden kann als die Invaliditätsleistung.
Frau telefoniert bei einem Unfall zu ihrer Versicherung

Die Leistungen der privaten Unfallversicherung

Des weiteren sieht die Unfallversicherung zwei mögliche Varianten von Tagegeld vor. Zum einen kann vereinbart werden, dass ein Krankenhaustagegeld bezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Unfall stationär behandelt werden muss, wobei dieses Krankenhaustagegeld maximal bis zwei Jahre nach dem Unfall ausbezahlt wird. Zum anderen kann ein Krankenragegeld vereinbart werden, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Unfall zwar nicht stationär behandelt werden muss, jedoch arbeitsunfähig ist. Das Krankentagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung ausbezahlt, kann von Arbeitnehmern jedoch meist erst nach dem Ende der Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.

Daneben können weitere Einschlüsse vereinbart werden. Hierzu gehören das Genesungsgeld, das für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach Krankenhausaufenthalten ausbezahlt wird oder das Übergangsgeld, das den Zeitraum zwischen Unfall und Feststellung des Invaliditätsgrades abdeckt. Meist beitragsfrei sind außerdem, zumindest anteilig die Kosten für Bergungen, Rücktransporte oder kosmetische Operationen mitversichert.

Nützliche Informationen über Pflegeversicherungen finden Sie hier...

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