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Die private Unfallversicherung erbringt dann eine Leistung, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall erleidet. Ein Unfall liegt dann vor, wenn ein Ereignis von außen auf den Körper einwirkt und dadurch eine Verletzung verursacht. Erweitert erfolgt auch dann eine Versicherungsleistung, wenn die Verletzung nicht durch äußere Einflüsse, sondern durch erhöhte Kraftanstrengung hervorgerufen wird, beispielsweise bei einem Sportunfall oder dem Anheben eines schweren Gegenstandes.
Daneben bieten einige Versicherer das Erbringen der Versicherungsleistung auch dann an, wenn ein besonderer Umstand die Verletzung oder Erkrankung hervorruft, beispielweise das erstmalige Auftreten eines Herzinfarktes.
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