Durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung erweitert sich der Versicherungsschutz, der durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teilkaskoversicherung gegeben ist, um die Absicherung von Unfallschäden, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat sowie in Fällen von Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit des Schadensverursachers und wenn der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann, beispielsweise also bei Schäden durch Kinder, die jünger sind als sieben Jahre. Daneben sind auch Schäden durch Vandalismus versichert. Die Kosten für die Vollkaskoversicherung ergeben sich unter anderem aus der Typenklasse, der Regionalklasse und dem Schadensfreiheitsrabatt, durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Beitrag gesenkt werden. Allerdings geht eine Vollkaskoversicherung auch mit Pflichten einher.
Hierzu gehört, dass der Versicherungsnehmer dafür Sorge trägt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß betrieben wird und eventuelle Schäden unmittelbar angezeigt werden. Zudem ist er dazu verpflichtet, an der Aufklärung des Unfallhergangs mitzuwirken und geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Tritt ein Schadensfall ein und wurde das Fahrzeug von einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis bewegt, ist eine Versicherungsleistung grundsätzlich ausgeschlossen. |