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Vollkaskoversicherung
KFZ Teilkaskoversicherung

Was bedeutet Vollkasko?

Wie auch die Teilkaskoversicherung gehört die Vollkaskoversicherung in den Bereich der freiwilligen Versicherungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen werden kann und deckt die Schäden ab, die an anderen Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen verursacht werden. Allerdings übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden am eigenen Fahrzeug nicht.

Wird der Versicherungsschutz um eine Vollkaskoversicherung erweitert, ist nahezu vollständiger Schutz gewährleistet. Eine Vollkaskoversicherung schließt immer auch die Teilkaskoversicherung mit ein, dennoch handelt es sich um eigenständige Teile des Vertrags.

Dies ist insofern von Bedeutung, als dass bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei der Vollkaskoversicherung Schadensfreiheitsrabatte angerechnet werden, während die Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsrabatte kennt. Somit nehmen die Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, keinen Einfluss auf die Schadensfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung.

Für die Anrechnung des Schadensfreiheitsrabattes werden die Jahre zugrunde gelegt, in denen der Versicherungsnehmer keine Schäden und somit auch keine Kosten verursacht hat. Je länger der Versicherungsnehmer ohne Schaden fährt, desto höher ist der gewährte Rabatt und desto niedriger ist die fällige Versicherungsprämie.

Auto Versichert

Durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung erweitert sich der Versicherungsschutz, der durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teilkaskoversicherung gegeben ist, um die Absicherung von Unfallschäden, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat sowie in Fällen von Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit des Schadensverursachers und wenn der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann, beispielsweise also bei Schäden durch Kinder, die jünger sind als sieben Jahre. Daneben sind auch Schäden durch Vandalismus versichert. Die Kosten für die Vollkaskoversicherung ergeben sich unter anderem aus der Typenklasse, der Regionalklasse und dem Schadensfreiheitsrabatt, durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Beitrag gesenkt werden. Allerdings geht eine Vollkaskoversicherung auch mit Pflichten einher.

Hierzu gehört, dass der Versicherungsnehmer dafür Sorge trägt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß betrieben wird und eventuelle Schäden unmittelbar angezeigt werden. Zudem ist er dazu verpflichtet, an der Aufklärung des Unfallhergangs mitzuwirken und geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen. Tritt ein Schadensfall ein und wurde das Fahrzeug von einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis bewegt, ist eine Versicherungsleistung grundsätzlich ausgeschlossen.

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